Das Thema Datenschutz im besonderen Website-Audits hat uns seit Beginn des Jahres wieder ordentlich in Atem gehalten, so dass für die Entwicklung unserer eigenen Service-Website wenig Zeit blieb, und so wurde es statt März nun April. Was solls, es ist erstmal geschafft, auch wenn noch viel Arbeit für weitere Fuchs-Tipps und Fuchs-News auf uns zukommt. Ziel ist es Euch so viel Informationen an die Hand zu geben das Ihr im Datenschutz-Dschungel durchseht und bei der Konzeption Eurer Website den Datenschutz schon berücksichtigen könnt. Aber auch bereits alteingesessene Website-Betreiber sollen profitieren, um die eigene Website noch sicherer zu machen.
Der Datenschutz im Bereich der Websites ist in der Tat ein Thema, welches seit Anfang des Jahres ordentlich Fahrt aufnimmt. Das hat einen einfachen Grund. Mit Einführung des TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) am 01.12.2021 wurden die Rechtsunsicherheiten des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) bezogen auf die elektronische Kommunikation beseitigt. Ursprünglich sollte zeitgleich mit der DSGVO die ePrivacy-Verordnung als spezielle Regelung für den Bereich der elektronischen Kommunikation in Kraft treten, das ist jedoch bis heute nicht erfolgt.
Mit Inkrafttreten des TTDSG wird der Datenschutz und die Privatsphäre in der Telekommunikation und der Telemedien gesetzlich geregelt. Unter den Begriff der Telemedien fallen z.B. auch Websites und Apps. Neben den Anwendungsbereichen der uns bekannten DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) soll das TTDSG unerwünschte Zugriffe auf die gespeicherten Daten von Computern, Mobiltelefonen, Tablets usw. verhindern – damit den Schutz der Privatsphäre gewährleisten.
Das hat Auswirkungen auf die Nutzung diverser Technologien wie Cookies, Web Storage, Browser Fingerprinting usw.
Hier ist nun die Einwilligung des Nutzers einzuholen. Hinzukommen kann hier die Verarbeitung personenbezogener Daten die möglicherweise eine weitere Einwilligung nach DSGVO Art. 6 (1) a nach sich zieht.
Das mit der Einwilligung ist kein unbekanntes Thema, tummeln sich doch eine Vielzahl von Cookie-Bannern bzw. Consent-Tools seit Jahren auf den Websites. Aber hier beginnt eigentlich schon der ganze Spaß ernst zu werden. Eine Vielzahl dieser Cookie-Banner verstoßen selbst gegen die DSGVO / TTDSG, weil der Anbieter z.B. im unsicheren Drittland sitzt. Gleiches gilt für diverse Dienste, Plugins, Tools und Schriftarten, die die Website zum Hingucker machen aber in den Tiefen unbewusst gegen geltendes Recht verstoßen.
In den ersten drei Monaten des Jahres 2022 gibt es bereits eine Menge Urteile seitens der Gerichte, die diese Themen auf Grund von Abmahnungen nun aufgreifen dürfen.
Wir Informieren hier in unserem Newsletter, wenn es etwas Neues gibt. Eines der Urteile im Januar hatte zu einem Schadenersatzanspruch beim Kläger geführt da die Beklagte die Schriftarten von Google – Google Fonts im Einsatz hatte. Das an sich ist nicht schlimm und ist weit verbreitet, doch sollte man wissen wie diese DSGVO-konform zu installieren sind. Eine Anleitung findet Ihr bereits in den Fuchs-Tipps. Datenschutz auf Websites ist ein komplexes Thema (geworden) welches ohne IT- und Datenschutzwissen schwer zu beherrschen ist.
Wenn Ihr Unterstützung beim Datenschutz braucht dann kommt auf https://dsgvo-fuchs.de